Dabei nutzt das DRK noch eine Übergangsregelung, mit der erfahrene Mitarbeiter des Rettungsdienstes eine Weiterbildung über 480 Stunden nutzen können, um die neue Qualifikation zu erwerben. Das ist noch bis 2020 möglich. Danach gibt es nur noch die reguläre dreijährige Ausbildung, die jetzt schon für Berufseinsteiger erforderlich ist. Ab dem Jahr 2024 gilt dann die gesetzliche Regelung, dass jedes Krankentransport- oder Rettungsfahrzeug mit einem Notfallsanitäter besetzt werden muss. (SZ/fh)
Franz Herz
SZ Online vom 27.07.2017